Notdienste
Bei Not- und Havariefällen im Stadtgebiet Dessau-Roßlau, außerhalb unserer Geschäftszeiten in den Gewerken
» Elektro
» Heizung
» Sanitär
» Verstopfungen von Abflussrohren
ist der Dispatcherdienst der Stadtwerke unter der
Telefonnummer (0340) 899 2000 zu informieren.
Unsere Notdienstzeiten für Sie:
Montag, Mittwoch und Donnerstag Dienstag Freitag und das dazugehörige Wochenende an Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. | 17.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages 12.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr ganztägig |
Was sind keine dringenden Notfälle?
Zur wirtschaftlichen Gestaltung des Not- und Havariedienstes und zur schnelleren Einsatzorganisierung sind übliche Wohnmängel in der betrieblich festgelegten Arbeitszeit dem zuständigen Kundenservice zu melden.
Elektroinstallation
Bei Elektroinstallationen hat der Mieter zu zahlen, wenn
a) Lichtschalter oder Steckdosen nicht funktionieren.
b) der elektrische Warmwasseraufbereiter sicht nicht einschaltet.
c) Wohnungssicherungen ausgefallen sind.
d) einzelne Glühlampen und Leuchtstoffröhren im Treppenhaus
und im Keller nicht leuchten.
e) der Fernsehempfang gestört ist.
Heizungsinstallation
Bei Heizungsinstallation hat der Mieter zu zahlen, wenn
a) einzelne Heizkörper teilweise oder überhaupt nicht warm werden.
b) das Heizungsventil undicht ist.
c) Versorgungsbetriebe Fernwärme oder Gas abstellen.
Sanitärinstallation
Sanitärinstallation hat der Mieter zu zahlen, wenn
a) Armaturen undicht sind oder Spülkästen nicht dicht schließen.
b) Abwassersiphon undicht ist.
c) Versorgungsbetriebe Gas, Wasser, Heizung und Strom abschalten.
d) die Warmwasserversorgung ausfällt.
Verstopfung von Abflussrohren
Bei Verstopfung von Abflussrohren hat der Mieter zu zahlen, wenn
e) der Siphon des Waschtisches, der Badewanne, des Duschbeckens
bzw. der Toilettenbeckenabfluss verstopft ist.
f) der vom Spültisch oder vom Geschirrspülmaschinenanschluss verstopft ist.