Bei Not- und Havariefällen im Stadtgebiet Dessau-Roßlau, außerhalb unserer Geschäftszeiten in den Gewerken
» Elektro
» Heizung
» Sanitär
» Verstopfungen von Abflussrohren
ist der Dispatcherdienst der Stadtwerke unter der
Telefonnummer (0340) 899 2000 zu informieren.
Unsere Notdienstzeiten für Sie:
| Montag, Mittwoch und Donnerstag
Dienstag Freitag und das dazugehörige Wochenende an Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. |
17.00 Uhr bis 07.00 Uhr des Folgetages
18.00 Uhr bis 07.00 Uhr des Folgetages 13.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr ganztägig |
Was sind keine dringenden Notfälle?
Zur wirtschaftlichen Gestaltung des Not- und Havariedienstes und zur schnelleren Einsatzorganisierung sind übliche Wohnmängel in der betrieblich festgelegten Arbeitszeit dem zuständigen Hauswart zu melden.
Eine Nachricht an den Mitarbeiter über unser Kontaktformular senden
Elektroinstallation
Bei Elektroinstallationen hat der Mieter zu zahlen, wenn
a) Lichtschalter
oder Steckdosen nicht funktionieren.
b) der elektrische Warmwasseraufbereiter sicht nicht einschaltet.
c) Wohnungssicherungen ausgefallen sind.
d) einzelne Glühlampen und Leuchtstoffröhren im Treppenhaus
und im Keller nicht leuchten.
e) der Fernsehempfang gestört ist.
Heizungsinstallation
Bei Heizungsinstallation hat der Mieter zu zahlen, wenn
a) einzelne Heizkörper teilweise oder überhaupt nicht warm werden.
b) das Heizungsventil undicht ist.
c) Versorgungsbetriebe Fernwärme oder Gas abstellen.
Sanitärinstallation
Sanitärinstallation hat der Mieter zu zahlen, wenn
a) Armaturen undicht sind oder Spülkästen nicht dicht schließen.
b) Abwassersiphon undicht ist.
c) Versorgungsbetriebe Gas, Wasser, Heizung und Strom abschalten.
d) die Warmwasserversorgung ausfällt.
Verstopfung von Abflussrohren
Bei Verstopfung von Abflussrohren hat der Mieter zu zahlen, wenn
e) der Siphon des Waschtisches, der Badewanne, des Duschbeckens
bzw. der Toilettenbeckenabfluss verstopft ist.
f) der vom Spültisch oder vom Geschirrspülmaschinenanschluss verstopft ist.












