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Vögel haben "Mieterschutz" in der DWG

DWG ist wichtiger Partner für den Naturschutz in der Stadt

2010voegelschutzWenige Tage vor dem Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes  hatte die Fachpresse  eine gute und eine schlechte Nachricht in Sachen Vogelschutz  zu verkünden: 210 Vogelarten brüten in Sachsen- Anhalt. Jedoch wird die inzwischen 23 Arten umfassende  „Rote Liste“ immer länger.  Besonders schwer haben es nicht nur die Tiere in Wald und Flur, sondern auch die gefiederten Bewohner des städtischen Areals.

Frühere „Allerweltsvögel“ wie der Haussperling, besonders aber  die Schwalben müssen um ihren Lebensraum bangen. Nicht allein die Sanierung der  Gebäude sondern auch  die geplanten Maßnahmen des Abrisses von Gebäuden im Rahmen des Stadtumbaus führen zu  einem Verlust des natürlichen Lebensraumes.  Im wachsenden Maße zerstören jedoch  Bewohner ohne Sachverstand bereits bestehende Nester. „Den Vogelgesang liebt jeder, doch nisten sollen die Tiere nach Meinung vieler Hausbesitzer und Mieter  gefälligst woanders,“ kennzeichnete  kürzlich der bekannte Ornithologe Einhard Bezzel einen markanten Trend im Bewußtseinswandel  in der städtischen Bevölkerung.

Als Großvermieter und Hauptakteur im Stadtumbau hat sich die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH  dem  Schutz der „gefiederten Mieter“ mit einer hohen Verantwortung und Sensibilität gewidmet. Die DWG ist  ein wichtiger Partner der Stadtverwaltung in den Fragen der Realisierung des praktischen Vogelschutzes in den Wohngebieten. Dieser Tage konnte das Unternehmen  eine positive Bilanz über die eigene Naturschutzarbeit in der zurückliegenden Zeit  ziehen. Vom Unternehmen sind  bisher insgesamt etwa 170 Ersatznisthilfen an neuen Standorten für den Verlust an Brutmöglichkeiten durch den Gebäudeabriss geschaffen worden. Bei den Aufwertungsmaßnahmen in der Franzstraße und Mauerstraße wurden  bereits bei in der  Planung die  Schaffung von Nisthilfen für den Mauersegler berücksichtigt und nach Abschluss der Arbeiten realisiert.

In einem wachsenden Maße sieht sich jedoch  die DWG mit  Beschwerden von Mietern über die Verschmutzung durch nistende Vögel und  mit der Forderung nach  einer Entfernung natürlicher Nester besonders im Bereich der Fensterfaschen konfrontiert.

In jedem Einzelfall führen die Mitarbeiter das persönliche Gespräch mit den Mietern, um Verständnis für den Vogelschutz zu wecken und durch die  Einbeziehung des Amtes für Umwelt und Grünflächenplanung  nach vertretbaren  Lösungen zu suchen, die auch dem Anliegen des Mieters aber auch dem Artenschutz gerecht werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass natürliche Vogelnester an den Fensterfaschen von den Mietern nach den Vorschriften des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen- Anhalts grundsätzlich vom Vermieter und Mieter  zu dulden sind.

Die Tiere haben  für ihre Nester auch dann „Mieterschutz“, wenn sie in diesem  Herbst wieder  in den Süden ziehen.

Es ist nach den gesetzlichen Vorschriften verboten, die Behausungen der eifrigen Insektenjäger in eigener Regie und  ohne behördliche  Genehmigung  zu entfernen. Bestehende Nester dürfen ebenfalls  nicht abgedeckt werden, um die Tiere am Brüten zu hindern.
In den Zeiten der gewachsenen Erkenntnisse über ökologische Zusammenhänge sollte der Vogelschutz zu einem wichtigen Anliegen  auch der Menschen in den Wohngebieten werden. Die DWG wird in diesem Jahr im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Informationen der Mieter verstärken und  versteht sich in dieser Frage  als ein wichtiger und unverzichtbarer  Partner der Stadt.


Titelgrafik Bild mit Newsinhalten
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    Im Namen der vier großen Vermieter forderte Hans Tschammer die Kommune zu einer Anhebung der Obergrenzen der Kosten für die Unterkunft sowie zur Überprüfung der Angemessenheitskriterien auf.
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    Der Stadtumbau wird auch in diesem Jahr in Roßlau fortgesetzt.
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    Gegenwärtig erfolgen die Entkernungsarbeiten im Wohnblock in der Viethstraße 2, 4 bis 20.
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