DWG ist wichtiger Partner für den Naturschutz in der Stadt
Wenige Tage vor dem Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes hatte die Fachpresse eine gute und eine schlechte Nachricht in Sachen Vogelschutz zu verkünden: 210 Vogelarten brüten in Sachsen- Anhalt. Jedoch wird die inzwischen 23 Arten umfassende „Rote Liste“ immer länger. Besonders schwer haben es nicht nur die Tiere in Wald und Flur, sondern auch die gefiederten Bewohner des städtischen Areals.
Frühere „Allerweltsvögel“ wie der Haussperling, besonders aber die Schwalben müssen um ihren Lebensraum bangen. Nicht allein die Sanierung der Gebäude sondern auch die geplanten Maßnahmen des Abrisses von Gebäuden im Rahmen des Stadtumbaus führen zu einem Verlust des natürlichen Lebensraumes. Im wachsenden Maße zerstören jedoch Bewohner ohne Sachverstand bereits bestehende Nester. „Den Vogelgesang liebt jeder, doch nisten sollen die Tiere nach Meinung vieler Hausbesitzer und Mieter gefälligst woanders,“ kennzeichnete kürzlich der bekannte Ornithologe Einhard Bezzel einen markanten Trend im Bewußtseinswandel in der städtischen Bevölkerung.
Als Großvermieter und Hauptakteur im Stadtumbau hat sich die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH dem Schutz der „gefiederten Mieter“ mit einer hohen Verantwortung und Sensibilität gewidmet. Die DWG ist ein wichtiger Partner der Stadtverwaltung in den Fragen der Realisierung des praktischen Vogelschutzes in den Wohngebieten. Dieser Tage konnte das Unternehmen eine positive Bilanz über die eigene Naturschutzarbeit in der zurückliegenden Zeit ziehen. Vom Unternehmen sind bisher insgesamt etwa 170 Ersatznisthilfen an neuen Standorten für den Verlust an Brutmöglichkeiten durch den Gebäudeabriss geschaffen worden. Bei den Aufwertungsmaßnahmen in der Franzstraße und Mauerstraße wurden bereits bei in der Planung die Schaffung von Nisthilfen für den Mauersegler berücksichtigt und nach Abschluss der Arbeiten realisiert.
In einem wachsenden Maße sieht sich jedoch die DWG mit Beschwerden von Mietern über die Verschmutzung durch nistende Vögel und mit der Forderung nach einer Entfernung natürlicher Nester besonders im Bereich der Fensterfaschen konfrontiert.
In jedem Einzelfall führen die Mitarbeiter das persönliche Gespräch mit den Mietern, um Verständnis für den Vogelschutz zu wecken und durch die Einbeziehung des Amtes für Umwelt und Grünflächenplanung nach vertretbaren Lösungen zu suchen, die auch dem Anliegen des Mieters aber auch dem Artenschutz gerecht werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass natürliche Vogelnester an den Fensterfaschen von den Mietern nach den Vorschriften des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen- Anhalts grundsätzlich vom Vermieter und Mieter zu dulden sind.
Die Tiere haben für ihre Nester auch dann „Mieterschutz“, wenn sie in diesem Herbst wieder in den Süden ziehen.
Es ist nach den gesetzlichen Vorschriften verboten, die Behausungen der eifrigen Insektenjäger in eigener Regie und ohne behördliche Genehmigung zu entfernen. Bestehende Nester dürfen ebenfalls nicht abgedeckt werden, um die Tiere am Brüten zu hindern.
In den Zeiten der gewachsenen Erkenntnisse über ökologische Zusammenhänge sollte der Vogelschutz zu einem wichtigen Anliegen auch der Menschen in den Wohngebieten werden. Die DWG wird in diesem Jahr im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Informationen der Mieter verstärken und versteht sich in dieser Frage als ein wichtiger und unverzichtbarer Partner der Stadt.










