Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Selten ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes auf so eine geharnischte Kritik des Deutschen Mieterbunds gestoßen, wie das veröffentlichte Urteil zur Wohnflächenabweichung. Wie die Deutsche Presseagentur meldet, hat der BGH entschieden, dass Vermieter bei Mieterhöhungen nicht unbedingt auf die tatsächliche Wohnungsgröße abstellen müssen. Sie können auf die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche zurückgreifen, so lange die Flächenabweichung nicht mehr als zehn Prozent beträgt.
( BGH Az: VIII ZR 205 / 08 vom 8. Juli 2009 )











